Eine wahre Begebenheit. Wie übrigens alle (!) hier veröffentlichten Beiträge.
Szenario:
Gerichtssaal. Verhandlung. 20 Euro. Aussage gegen Aussage.
Anwesend: Beklagte, Kläger, Anwälte, Richterin, Beisitzende Richter samt juristischen Beraterstab, Zeuge.
1. Akt
Beklagte versichert die geliehenen 20 Euro an Kläger zurückgezahlt zu haben. Nicht fristgemäß. “Aber das ist schon in Ordnung so.”
Lübeck, bei ihr zu Hause, sei der Übergabeort gewesen. Um 16.31 Uhr.
Auf richterliche Nachfrage zwecks Verwendung des Geldes wird pampig reagiert. Was gehe das die Richterin an?
Kläger bestreitet, besagtes Vermögen zurückerhalten zu haben.
2. Akt
Auftritt des geladenen Zeugen. Personalien werden aufgenommen. So ist das nun mal üblich.
Richterin: “Welchen Beruf üben Sie aus?”
Zeuge (überlegt lange und länger, dann voller Entschlossenheit):
“Ich habe gar keinen einzigen Beruf!”
Zeuge habe Übergabe beobachtet, Beklagte und Kläger jedoch nur verschwommen wahrnehmen können. Der Entfernung sei es geschuldet. “Aber drei oder vier Scheine” habe er auf jeden Fall gesehen. Gesehen, wie sie von der Beklagten zum Kläger gereicht wurden. Nur den Euro-Wert habe er nicht erkennen können. Er erwähnte bereits die Entfernung…
3. Akt
Zeuge reagiert wiederholt verärgert über richterliche Befragung. Dass die auch alles so genau wissen wollen! Schon fast eine Frechheit!
Eine ungefähre Tages- oder optimalerweise sogar Uhrzeit wäre nicht schlecht, übt sich die Richterin in Geduld. “13 Uhr”, gibt Zeuge zu Protokoll. Stirnrunzeln im Publikum.
Ein paar Empörungen seitens des Zeugen später fand der Geldtausch bei schönstem Sonnenuntergang statt. “Mit rotem Himmel.”
“Waren denn schon die Straßenlaternen an? Daran lässt sich erkennen, ob es eher dunkel oder noch eher hell war”, bohrt die Beisitzende Richterin nach. Und stößt dabei auf völliges Unverständnis des Befragten. “JAAA, die Straßenlampen waren an – aber ich weiß ja nicht, wie das so läuft in LÜBECK!” Schreien ist in diesem Fall ein ganz passables Synonym für “antworten”.
Der Akt endet mit des Zeugen Worten:
“Ich habe fast gar keinen Schimmer, wie spät es war!”
4. Akt
Nein, er ist noch immer nicht aus dem Zeugenstand entlassen.
Ließe sich vielleicht doch noch etwas über die Höhe des Geldes herausfinden? Und wären die Informationen auch noch so gering.
Verschwommen habe er sie gesehen, die Geldscheine – das steht bereits im Protokoll. “Also”, setzt er zur Detailergänzug an. “Es war ein Fünfer und ein Fünfziger”, vermag sich Zeuge doch noch zu erinnern. Möglicherweise waren auch noch ein bis zwei weitere Fünf-Euro-Scheine dabei. Dass er nicht genau wisse, ob es insgesamt drei oder vier Scheine gewesen sind, habe er ja schon erwähnt!
“Es könnte auch Spielgeld gewesen sein”, merkt er an und berief sich ein weiteres Mal auf die weite Entfernung, welche einen so starken Einfluss auf seine schlechte Sicht gehabt hätte. Etwa einen ganzen Meter (!) habe er von den beiden Streithähnen entfernt gestanden.
5. Akt
Geldübergabe war nun doch nicht mehr bei der Beklagten zu Hause. Sondern in einer Eisdiele. In Lübeck.
“Gab es noch andere Leute in der Eisdiele, die das gesehen haben könnten?”, erkundigt sich die Vorsitzende Richterin nach zusätzlichen Erkenntnissen.
“Ja”, fällt der sonst eher wortkargen Beklagten sofort ein. “Der Eismann. Aber der ist blind.”
6. Akt
Es bringt nichts. Ein Weiterfragen birg eher Gefahr für ein tieferes Eindringen in den undurchsichtigen Dschungel der Halbwahrheiten. Das Urteil muss her. Kurze Unterbrechung.
Geschäftig berät sich die Vorsitzende Richterin mit ihrem staatsdienenden Gefolge. Nur keine Zeitverschwendung mehr. Da kann die Urteilsfindung auch schon mal direkt im Gerichtssaal stattfinden. Wenn auch unüblich. Es genügt, wenn das Mikrofon ausgestellt ist. Ein Wort schafft es allerdings trotzdem sich immer wieder bis in die hintersten Zuschauerreihen zu mogeln. “Gefängnis!”
“Sie muss ins Gefängnis.” So die Forderung eines oder gar mehrerer richterlicher Gremiumsmitglieder. Bei 20 Euro Streitwert. Die Samthandschuhe wurden in diesem Fall direkt vor Prozessbeginn ausgezogen.
7. Akt
Entgegen üblicher Prozessabläufe bittet die Vorsitzende Richterin vor der Urteilsverkündung zunächst das Publikum um dessen Urteilsvermögen.
“Sie muss die 20 Euro zahlen. Was der Zeuge und die Beklagte gesagt haben, stimmt nicht überein.”
“Der Kläger verliert. Der Zeuge hat ja gesehen, dass sie das Geld zurückgegeben hat.”
Geteilte Meinung unter den unbefangenen Beobachtern also. Auf der Richterbank siehts ähnlich aus. Noch immer formen sich neun Buchstaben zum geflüsterten “Gefängnis”.
8. Akt
Jetzt aber. Jetzt ist es so weit. Alle erheben sich. So gehört es sich nun mal, wenn das Urteil verkündet wird.
Der Vorsitzenden Richterin ist deutlich anzumerken, es fällt ihr nicht schwer, die Beklagte auf die Zurückzahlung der geborgten 20 Euro zu verurteilen. Zu dubios dieser Zeuge. Zu widersprüchig die Ortsangaben der Beklagten. Vom blinden Eisverkäufer mal ganz abgesehen.
9. Akt
Der Kläger freut sich sichtlich. Die Siegerpose wird eingenommen. Revision vom Anwalt der Beklagten angekündigt.
Ich liebe reale Gerichtsverhandlungen – und meine damit keineswegs irgendwelche TV-Shows. Nichts gespielt und trotzdem oder gerade deswegen beste Unterhaltung! Eintritt frei.
In meiner journalistischen Vergangenheit habe ich so einige Verhandlungen gespannt (mitunter auch verständnislos bis angewidert) vom Zuschauerbereich verfolgt. Und muss feststellen, die Kinder, welche oben beschriebenen Prozess (mit “echter” Richterin) spontan und mit nur fünf Minuten Vorbereitungszeit gespielt haben, könnten das Verhalten einiger Erwachsener nicht besser darstellen.
Anmerkung: erlebt in der HAW bei der 4. Nacht des Wissens, Hamburg
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